Reformierte Kirche Wald

Rechtsgrundlagen

Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Wald ZH ist eine selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist Teil der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich. Die Kirchgemeinde umfasst alle der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehörenden Einwohnerinnen und Einwohner der politischen Gemeinde Wald ZH. Zusätzlich ist ein Pastorationsvertrag mit der Gemeinde Uznach in Kraft, welcher die Zugehörigkeit der evangelischen Mitglieder der Gemeinde Oberholz zur Kirchgemeinde Wald regelt. Grund hierzu ist die geographische Lage von Oberholz SG. 


Die Kirchgemeinde regelt im Rahmen des übergeordneten Rechts (staatliches kantonales Recht und kirchlich-körperschaftliches Recht) ihre Angelegenheiten selber.

Kirchgemeindeordnung der Evang.-ref. Kirche Wald ZH

Geschaeftsordnung der Evangelisch-Reformierten Kirche Wald ZH

Kontakt

Reformierte Kirchgemeinde Wald
Sanatoriumstr. 20
8636 Wald
Tel055 246 51 15
E-Mailinfo@ref-wald.ch

Informationen